WANN KANN MAN DIE RÜCKERSTATTUNG ERFORDERN

 

    Der Antrag zur Rückzahlung muß sich auf Käufe von Gütern oder berechnete Dienstleistungen beziehen, in einem Zeitraum von nicht weniger als 3 Monaten und nicht mehr als 1 Jahr. Der Antrag muß an die zuständige Behőrde präsentiert werden und zwar innerhalb der darauffolgenden 6 Monate des Jahresablaufs, indem die Steuer zahlbar wurde (z. B. für das Jahr 2002 ist die Frist der 30. Juni 2003).

   Falls der Antrag sich auf einen Zeitraum von weniger als 1 Jahr bezieht, aber gleich oder länger als 3 Monate, darf der Betrag nicht unter 200 Euro sein, für einen Zeitraum von 1 Jahr darf der Betrag nicht unter 25 Euro liegen.