WIE ERHÄLT MAN DIE RÜCKERSTATTUNG

 

    Um die Vergütung zu erhalten, jede passive Person die keine Güter-Zessionen oder Dienstleistungen innerhalb des Landes durchführte, muss: 

    a)   an die zuständige Behörde einen Antrag, dem Modell entsprechend und in der Sprache des Landes ausgefűllt, einreichen, unter Anlage der Originalrech nungen und der Einfuhrdokumente;

    b)     bezeugen, mittels einer Bescheinigung von seiten der staatlichen Verwaltung des Residenzortes, daß Anrecht auf die Mehrwertsteuer in dem Staat besteht;

    c)     bescheinigen, mittels einer schriftlichen Erklärung, daß keine Güter-Zession oder Dienstleistung innerhalb des Landes, während der Periode, auf welche sich der Rückerstattungsantrag bezieht, erfolgte;

    d)     sich verpflichten, jede Summe die unrechtsmäßig vereinnahmt wurde, zuruckzugeben.