WIE
ERHÄLT MAN DIE RÜCKERSTATTUNG
Um die Vergütung zu erhalten, jede passive Person die keine Güter-Zessionen
oder Dienstleistungen innerhalb des Landes durchführte, muss:
a) an die zuständige Behörde
einen Antrag, dem Modell entsprechend und in der Sprache
des Landes ausgefűllt, einreichen, unter Anlage der Originalrech nungen und
der Einfuhrdokumente;
b) bezeugen,
mittels einer Bescheinigung von seiten der staatlichen Verwaltung
des Residenzortes, daß
Anrecht auf die Mehrwertsteuer in dem Staat besteht;
c) bescheinigen,
mittels einer schriftlichen Erklärung, daß keine Güter-Zession
oder Dienstleistung
innerhalb des Landes, während der Periode, auf welche
sich der Rückerstattungsantrag
bezieht, erfolgte;
d) sich
verpflichten, jede Summe die unrechtsmäßig vereinnahmt wurde, zuruckzugeben.