WER HAT ANRECHT AUF EINE RUCKERSTATTUNG

 

    Das System der Vergütung der Mehrwertsteuer ist teilweise unterschiedlich, je nachdem, ob der Unternehmer seinen Wohnsitz und seine Residenz in einem europäischen oder außereuropäischen Land hat. Ein Unternehmen kann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verlangen, welche in einem anderen Staat, Mitglied der europäischen Union gezahlt wurde, unter Berücksichtigung der nachstehenden Konditionen: 

    -    man darf keine ständige Organisation in dem Staat haben

    -    man darf keine Güter-Zessionen oder Dienstleistungen in dem Staat durchgeführt haben, unter Ausnahme von:

        a) Transportleistungen und zugehörige Dienstleistungen, auf welche keine Mehrwertsteuer erhoben wird;

        b) Dienstleistungen für den Fall, daß die Steuer nur vom Empfänger zu zahlen ist.